Karlsruher Institut für
Wirschaftforschung
KIWIFO
7. Resümee
Der Versicherungspflichtige wird durch die gesetzliche Rentenversicherung gehindert, für das Geld, welches er für die Versicherung beitragen muss,
Kapital (mit höherer Ertragskraft) zu erwerben.
Solches Kapital könnte der Versicherungspflichtige vererben, etwa an seine Kinder. Das Vermögen, welches sich der Versicherungspflichtige erarbeitet
hat, bliebe in der Familie. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird nichts vererbt. Das dafür von dem Versicherungspflichtigen aufgewendete
Vermögen geht an den Versicherungsträger verloren.
Die gesetzliche Rentenversicherung trägt zur Vermögenskumulation bei wenigen Reichen und damit zum langfristigen Zusammenbruch der Volkswirt-
schaft bei.
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Die Excel-Datei mit allen Berechnungen erhalten Sie unter
www.kiwifo.de/Altersrente.xlsx
1. Einführung
Ludwig Erhards höchstes politisches Ziel war erklärtermaßen, in Deutschland das alte
Ressentiment zwischen Arm und Reich zu beseitigen, eine Hierarchie, welche gekenn-
zeichnet "war auf der einen Seite durch eine dünne Oberschicht, welche sich jeden
Konsum leisten konnte, wie andererseits durch eine quantitativ sehr breite Unterschicht
mit unzureichender Kaufkraft".
…
Was, so werden Sie fragen, hat das mit unserer Altersrente zu tun? Kaum ein Thema
wird bei uns in Deutschland seit Jahrzehnten so heiß diskutiert wie das der Altersrente.
Dabei ist ein Gesichtspunkt, den wir in Anbetracht des Postulats von Ludwig Erhard
"Wohlstand für Alle" für sehr bedeutend halten, anscheinend noch überhaupt nicht
öffentlich aufgefallen und noch weniger diskutiert worden.
Die Altersrente
Ein Betrug an der Bevölkerung?
25.10.2024